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   BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17   

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https://dejure.org/2018,9129
BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17 (https://dejure.org/2018,9129)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2018 - I ZB 104/17 (https://dejure.org/2018,9129)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2018 - I ZB 104/17 (https://dejure.org/2018,9129)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 ; ZPO § 320
    Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats wegen Besorgnis der Befangenheit; Zulässigkeit eines Tatbestandsberichtigungsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    b) In klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlichen Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht an einer weiteren Mitwirkung gehindert (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    In diesem Sinne völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht belegen kann, wenn also für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters oder der abgelehnten Richterin selbst entbehrlich ist (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3129 Rn. 48 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    a) Bei offensichtlicher Unzulässigkeit sind die abgelehnten Richterinnen und Richter von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner dienstlichen Stellungnahme (vgl. BVerfG, NVwZ 2006, 924, 925).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 176/01

    Berichtigung des Tatbestands des Revisionsurteils

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    Der Tatbestandsberichtigungsantrag (§ 320 ZPO) ist bereits unzulässig, weil er, obwohl es sich um einen bestimmenden Schriftsatz handelt, nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt gestellt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2003 - I ZR 176/01, GRUR 2004, 271).
  • BGH, 17.01.2018 - V ZB 214/17

    Mitwirkung der abgelehnten Richter bei eindeutig unzulässigen oder

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    Nach § 42 ZPO können nur einzelne Richterinnen und Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 16.12.2014 - I ZB 63/14

    Anhörungsrüge gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 20.03.2018 - I ZB 104/17
    Dies gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - I ZB 63/14, juris Rn. 1 mwN).
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Hieraus folgt, dass weder die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig noch die daraus folgende Mitwirkung der abgelehnten Richter an der Hauptsacheentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2006, 924; NJW 2007, 3771, 3772; BGH, Beschlüsse vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3; vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 4) als Verfahrensfehler nach § 545 Abs. 1 ZPO gerügt werden können.
  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 3, vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 4 ff. und vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, juris Rn. 4, jeweils mwN).

    Nach § 42 ZPO kann nur ein einzelner Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56, vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789, vom 6. Juni 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 3, vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 4, vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 6 und vom 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19, juris Rn. 5).

  • BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 120/19

    Klage aus abgetretenem Recht des Wohnraummieters gegenüber der beklagten

    Hieraus folgt, dass weder die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig noch die daraus folgende Mitwirkung der abgelehnten Richter an der Hauptsacheentscheidung (vgl. hierzu BVerfG, NVwZ 2006, 924; NJW 2007, 3771, 3772; BGH, Beschlüsse vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3; vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 4) als Verfahrensfehler nach § 545 Abs. 1 ZPO gerügt werden können.
  • OLG Hamm, 08.05.2018 - 15 VA 12/18

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Einsicht in Geschäftsverteilungspläne eines Gerichts

    Der Senat kann daher über die unzulässigen Ablehnungsgesuche entgegen §§ 6 FamFG, 45 ZPO auch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2018 - I ZB 104/17 - vgl. BVerfG, NJW 2007, 3771, 3772 f.; BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 3; BGH NJW-RR 2005, 1226, 1227; OLG München, Beschluss vom 22. Juni 2017 - 33 WF 238/17 - Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 04. April 2017 - 6 W 105/17 -, OVG Münster, Beschluss vom 30. Oktober 2014, 13 D 112/14, juris).
  • BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen

    In diesen Fällen entscheidet - abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO - das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - VIII ZA 32/15, juris Rn. 2, vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 3 mwN und vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 4 ff.) und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (BVerfG, NVwZ 2006, 924, 925; BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2019 - 2 BvC 3/18, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2018, aaO und vom 20. März 2018, aaO Rn. 5; BFHE 201, 483, 485).

    Nach § 42 ZPO kann nur ein einzelner Richter, nicht aber das Gericht als solches oder eine Gerichtsabteilung abgelehnt werden (BGH, Beschlüsse vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56, vom 4. Februar 2002 - II ARZ 1/01, NJW-RR 2002, 789, vom 6. Juni 2016 - V ZA 35/15, juris Rn. 3, vom 17. Januar 2018 - V ZB 214/17, juris Rn. 4 und vom 20. März 2018 - I ZB 104/17, juris Rn. 6).

  • LG Berlin, 04.04.2019 - 67 S 329/18

    Aktivlegitimation des Inkassodienstleisters für die Geltendmachung der

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht nur an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zu beteiligen, sondern haben auch in der Sache zu entscheiden; es bedarf dann auch keiner dienstlichen Stellungnahme (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 2006 - 1 BvR 698/06, NVwZ 2006, 924; BGH, Beschl. v. 20. März 2018 - I ZB 104/17, BeckRS 2018, 5640).
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